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February 22 2010

thenausner
Für Karl-Heinz Grasser gilt die Unschuldsvermutung.
Für Alfons Mensdorff-Pouilly gilt die Unschuldsvermutung.
Für Uwe Scheuch gilt die Unschuldsvermutung.
Für Josef Dörfler gilt die Unschuldsvermutung.
Für Walter Maischberger gilt die Unschuldsvermutung.
Für Asylsuchende gilt die Unschuldsvermutung nicht. Sie werden sicherheitshalber zuerst einmal interniert.
Gerald Bast: Österreichische Unschulds-Litanei
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